Inhalte und Leistungen
1. Ganzheitlicher Gesundheitscheck 1x jährlich (*1)
» Augenfotografie, Augen-/Irisdiagnose soweit möglich
» Beratung/Besprechung
» Vorsorge-Dauer ca. 60 min.
Dabei können auch Blutwerte bzw. weitere Befunde vom Hausarzt/Facharzt mit einfließen. Die Beratung ist selbstverständlich immer ganzheitlich!
2. Praxis-Termin im „Notfall“ innerhalb 1-2 Arbeitstagen (*2)
3. Telefonische Betreuung (ggf. Rückruf innerh. 24 Std.),
auch am Wochenende (*2)
4. Telefonische Beratung bis zu 5 Minuten je Krankheitsfall
inklusive
5. Ermäßigung auf Behandlungen in Höhe von 5% (*3)
6. Spezielle Stuhluntersuchungen für Kinder bis zum
12. Lebensjahr (Darmflora, Immunsystem usw.)
alle 2 Jahre (*6)
Vertragslaufzeit
Ein Vertrag beginnt am 1. eines Monats und dauert
24 Monate.
Es verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, sofern nicht 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.
Kosten
8,90 Euro monatlich
Die Bezahlung erfolgt automatisch per Lastschrift (*7)
Bitte beachten Sie die Fußnoten:
(*1)
Einmal in 12 Monaten findet ein ganzheitlicher Gesundheitscheck statt.
Bei Kindern kann je nach Alter die Untersuchung etwas abweichen (möglichst ohne invasive Maßnahmen!).
Die Terminvereinbarung obliegt dem Patienten bzw. einem Erziehungsberechtigten. Dieser kümmert sich um die Termine. Verfällt die Option innerhalb 12 bzw. 24 Monaten Vertragslaufzeit, besteht kein Anspruch auf Ersatz.
(*2)
außer bei Urlaub oder Krankheit – und nur sofern freie Termine von 9.00 - 19.00 Uhr frei sind. Urlaub wird auf dem Anrufbeantworter und/oder auf der Internetseite bekannt gegeben.
(*3)
keine Ermäßigung auf Materialkosten wie z.B. Medikamente, Ampullen, Blutegel usw.
(*4)
keine Ermäßigung auf Kurse die von externen Anbietern veranstaltet werden.
(*5)
ausschließlich bei der
"Ganzheitlichen Gesundheitsvorsorge PLUS".
Diese ist ab dem 13. Lebensjahr möglich.
(*6)
ausschließlich bei der
"Ganzheitlichen Gesundheitsvorsorge KIND".
Diese ist von der Geburt des Kindes bis einschließlich dem 12. Lebensjahr möglich.
(*7)
Bei nicht ausreichend gedecktem Konto entstehen ggf. weitere Kosten, die vom Patienten bzw. Erziehungsberechtigten zu tragen sind.